Machbarkeitsstudie Gemeinschaftshaus Graisbach
Einzelprojekt Förderperiode 2014-2022
Neues Leben in alten Mauern
Das rund 120 Jahre alte Gemeindehaus in Graisbach ist stark sanierungsbedürftig:
Das Dach ist an mehreren Stellen undicht; der Keller und das Erdgeschoss
sind durchfeuchtet und teilweise porös. Das Gebäude steht nicht unter
Denkmalschutz.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde das Gemeindehaus im Ortsteil Graisbach umfassend auf seinen baulichen Zustand und seine Zukunftsperspektiven hin untersucht. Ziel war es, die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung gegenüber einem Neubau zu bewerten.
Die Studie zeigte, dass das historische Gebäude trotz seines maroden Zustands grundsätzlich erhaltenswert ist und eine Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll erscheint. Neben bautechnischen und gestalterischen Aspekten wurden auch die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorferneuerung analysiert. Dabei wurde deutlich, dass eine Sanierung nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern auch im Hinblick auf die Ortsbildpflege und den Erhalt identitätsstiftender Bausubstanz Vorteile bietet.
Nach Vorstellung der Ergebnisse und intensiver Beratung sprach sich der Gemeinderat für die Sanierung des alten Schulhauses aus. Auch die örtlichen Vereine unterstützten mehrheitlich diesen Weg, der nun als Grundlage für die weitere Projektentwicklung dient.
Bedeutung für die Region
Das Projekt steht exemplarisch für nachhaltige Ortsentwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit historischer Bausubstanz. Die Sanierung des ortsbildprägenden Gebäudes stärkt die Identität des Ortsteils Graisbach und schafft neue Räume für Gemeinschaft und Begegnung.
Bild: Gemeinde Marxheim
Projektbeschreibung:
Projektträger:
Gemeinde Marxheim
Projektart:
Einzelprojekt
Gesamtkosten:
50.837,48 Euro
Förderfähige Kosten:
42.720,56 Euro
Fördersumme:
21.360,28 Euro
Projektstatus:
abgeschlossen
Entwicklungsziele:
EZ 3: Förderung und Erhalt der Lebensqualität im Zeichen des demographischen Wandels
Handlungsziele:
3.1. Maßnahmen zur Förderung und Stärkung des sozialen Miteinanders.
3.2 Förderung zum Erhalt und Attraktivitätssteigerung der Ortskerne durch u. a. Leerstands- und Flächenmanagement, Verkehrsberuhigung und attraktive Gestaltung