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Info´s

LEADER 2023-2027: das seit 30 Jahren in Bayern bewährte Förderinstrument LEADER zur Entwicklung ländlicher Regionen geht in die nächste Runde

 Am Freitag, den 15.07.2022 wurde die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) als Bewerbung für die LEADER-Förderphase 2023-2027 beim Bayerischen Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fristgerecht eingereicht

 

Downloads

Hier können Sie Informationen zum Projekt Streuobsterfassung in Nordschwaben herunterladen:

 - Flyer zum Projekt   - Newsletter 2017   - Newsletter 2018   - Newsletter 2019

Zwischenbericht 2017   - Zwischenbericht 2018    - Zwischenbericht 2019

- Luftbild mit erfassten Bäumen und Sorten

- Abschlussbericht

 

Termine B+:

B+ Termine im Mai 2023

 

Senioren wandern mit SoMit:

SoMit Wanderungen 2023

 

 

LEADER Förderperiode 2014 - 2020

Vorsitzender Bürgermeister Günther Pfefferer und LAG-Geschäftsführer Friedrich Eckmeier reichten am Freitag, 28.11.2014 die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) als Bewerbung für die LEADER-Förderphase 2014 - 2020 am Amt für Landwirtschaft und Forsten in Nördlingen ein.

 

Handlungsfelder

Die LES wurde in einem breiten Bürgerbeteiligungsprozess ausgearbeitet und  enthält Zielsetzungen in verschiedenen Handlungsfeldern für die Arbeit der LAG in der aktuellen Förderperiode. Projekte, die durch LEADER gefördert werden sollen, müssen zur Erfüllung der Ziele beitragen.
 
Am 12. März 2015 wurde die LAG Monheimer Alb - AltmühlJura offiziell von Staatsminister Brunner bei einem Festakt im Landwirtschaftsministerium in München gemeinsam mit 67 weiteren bayerischen Lokalen Aktionsgruppen für die LEADER-Förderperiode 2014-2020 anerkannt. In diesem Förderzeitraum stehen jeder LAG ca. 1,1 Mio. € LEADER-Fördermittel für Einzelprojekte und 400.000 € für Kooperationsprojekte zur Verfügung.


pdf o hintergrund   Download Lokale Entwicklungsstrategie

Ergänzung der LES zum Thema Fördersätze:

„Für die Förderhöhe von Projekten gelten die Fördersätze der Bayerischen LEADER-Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung“

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.05.2015;

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