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Info´s

LEADER 2023-2027: das seit 30 Jahren in Bayern bewährte Förderinstrument LEADER zur Entwicklung ländlicher Regionen geht in die nächste Runde

 Am Freitag, den 15.07.2022 wurde die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) als Bewerbung für die LEADER-Förderphase 2023-2027 beim Bayerischen Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fristgerecht eingereicht

 

Downloads

Hier können Sie Informationen zum Projekt Streuobsterfassung in Nordschwaben herunterladen:

 - Flyer zum Projekt   - Newsletter 2017   - Newsletter 2018   - Newsletter 2019

Zwischenbericht 2017   - Zwischenbericht 2018    - Zwischenbericht 2019

- Luftbild mit erfassten Bäumen und Sorten

- Abschlussbericht

 

Termine B+:

B+ Termine im Mai 2023

 

Senioren wandern mit SoMit:

SoMit Wanderungen 2023

 

 

Exekutivausschuss

Der Exekutivausschuss besteht aus 26 Mitgliedern. Diese setzen sich zusammen aus dem Vorstand und weiteren Vereinsmitgliedern entsprechend mindestens der Anzahl seiner Mitgliedskommunen. Hiervon entsendet jede einen Wirtschafts- oder Sozialpartner mit Vertreter. Von den Bürgermeistern der 17 Kommunen gehören acht sowie der Vorsitzende dem Gremium an und werden von den restlichen acht vertreten. Es überwiegen somit die Interessen von Privatpersonen.


Die Mitglieder des Exekutivausschusses vertreten die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereiche:
  • 4 Partner vertreten den Bereich Wirtschaft/Handwerk
  • 3 Partner vertreten den Bereich Tourismus
  • 2 Partner vertreten den Bereich Kultur
  • 5 Partner vertreten den Bereich Soziales
  • 2 Partner vertreten den Bereich Jugend
  • 3 Partner vertreten den Bereich Landwirtschaft und Forst
  • 1 Partner vertritt den Bereich Natur
  • 1 Partner vertritt den Bereich Siedlungsentwicklung/Infrastruktur
  • 9 kommunale Vertreter


Erfreulich ist der hohe Beteiligung weiblicher Mitglieder mit neun Frauen. Somit bilden Frauen und Jugendvertreter einen Anteil von 38 %.

Liste der Mitglieder des Exekutivausschusses

 


Die Aufgaben des Exekutivausschusses sind:
  • Durchführung eines ordnungsgemäßen Projektauswahlverfahrens
  • Die Durchführung von Kontroll-, Monitoring- und Evaluierungstätigkeiten zur Kontrolle der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie durch das LAG Management.


Die Sitzungen des Entscheidungsgremiums finden nach Bedarf, mindestens jedoch zwei Mal jährlich statt.

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